AGB

§1 Allgemeine Hinweise zur Zusammenarbeit

Alle nachfolgenden Bedingungen gelten im Verhältnis E. Litzko und unseren Kunden – heute, zukünftig und immer dann wenn diese nicht besonders erwähnt werden. Spätestens mit der Auftragserteilung gelten diese Bedingungen wie vereinbart. Andere Bedingungen haben zusätzlich nur Gültigkeit wenn diese ausdrücklich durch uns schriftlich bestätigt werden. Anderen AGB`s wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten nur für Geschäftsabschlüsse mit Unternehmen (Industrie/Gewerbe/Wiederverkäufer), nicht jedoch für Abschlüsse mit Personen, die Konsumenten im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sind.
Die von uns gespeicherten, personenbezogenen Daten werden gemäß Österreichischem Datenschutzgesetz 2000 (DSG2000) vertraulich behandelt.

§2 Auftragserteilung
Bei Sonderartikeln behalten wir uns vor +/- 10% zu überliefern bzw. zu unterliefern, mindestens jedoch 1 Stück. Teillieferungen sind in jedem Fall zulässig.
Wir sind dem Besteller gegenüber nicht zur Prüfung verpflichtet, ob durch Abgabe von Angeboten aufgrund uns eingesandter Ausführungszeichnungen im Falle der Ausführung Schutzrechte Dritter verletzt werden. Ergibt sich trotzdem eine Haftung für uns, so hat der Besteller uns bei Regressansprüchen schadlos zu halten.

§3 Angebot und Abschluss

Sämtliche Angebote sind freibleibend.
Alle Vereinbarungen (mündlich, telefonisch etc.) sind für uns erst dann verbindlich, wenn sie schriftlich von uns bestätigt sind. Lieferungsmöglichkeit stets vorbehalten.
Für den Zeitpunkt der Lieferung gesetzlich zulässige Nachberechnungen, Preiserhöhungen gelten als vereinbart. Eine Benachrichtigungspflicht bei Preisänderungen besteht für uns nicht.

§4 Gewährleistung

Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate. Zusätzlich gewährte Garantieleistungen (z.B. sog. „Herstellergarantie“) sind davon unberührt. Bei einem Mangel der von uns gelieferten Ware sind wir nach unserer Wahl zur Beseitigung des Mangels oder zu einer Ersatzlieferung berechtigt. Bei zweimaligem Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Käufer nach seiner Wahl den Kaufpreis mindern oder vom Kaufvertrag zurücktreten. Darüber hinausgehende Ansprüche des Käufers, insbesondere Schadensersatzansprüche einschließlich entgangenem Gewinn oder wegen sonstiger Vermögensschäden des Käufers, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder auf der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht unsererseits beruht. In letzterem Fall ist unsere Haftung auf den voraussehbaren Schaden begrenzt. Sofern wir eine Garantie für die Beschaffenheit oder Haltbarkeit der von uns gelieferten Ware gegeben haben, richtet sich die Haftung nach dem Inhalt der Garantie. Unwesentliche Weiterentwicklungen oder Verbesserungen der Produkteigenschaften z.B. aufgrund technischen Fortschritts sind zulässig. Bei eingeschränkter Verfügbarkeit eines Produktes kann ersatzweise eine vergleichbares oder höherwertige Produkt geliefert werden, sofern sich hieraus kein Nachteil für den Kunden ergibt. Das gesetzliche Widerrufs- bzw. Rückgaberecht bleibt hiervon unberührt.

§5 Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind laut den in den Angeboten und Auftragsbestätigungen angeführten Zahlungsbedingungen unter Ausschluss der Zurückhaltung fällig und zahlbar.
Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz (§1 Euro Justiz Begleitgesetz) zu verrechnen.
Umstände, die uns nach dem jeweiligen Abschluss bekannt werden und die die Kreditwürdigkeit des Bestellers zu mindern geeignet sind, haben die sofortige Fälligkeit aller unserer Forderungen, ohne Rücksicht auf die Laufzeit etwa hereingenommener Wechsel zur Folge. Sie berechtigen uns ausserdem, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen.

§6 Eigentumsvorbehalt

Unsere Lieferungen bleiben bis zur Zahlung unserer sämtlichen Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund unser Eigentum.
Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldoforderung.
Wenn der Auftraggeber seine vertraglichen Verpflichtungen insbesondere der Zahlung der offenen Forderungen nicht nachkommt, sind wir berechtigt, die gelieferte Ware einzuziehen. Dies ohne Ankündigung und Mitwirkung des Kunden. Der Kunde verzichtet in diesem Falle auf Einbringung einer Besitzstörungsklage und ist nicht berechtigt, aus diesem Umstand irgendwelche Schadenersatzansprüche gegen uns abzuleiten.
Der Kunde darf unser Eigentum nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr und solange er nicht im Verzug ist veräußern, also nicht verpfänden oder zur Sicherung übereignen. Durch Veräußerung unseres Eigentums entstehende Forderungen gegen Dritte werden schon jetzt an uns abgetreten.

§7 Lieferzeit und Verzug

Soweit in der Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt oder anderweitig schriftlich vereinbart worden ist, handelt es sich bei angegebenen Lieferterminen um unverbindliche Angaben, für deren Einhaltung keine Gewähr übernommen wird.
Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüche wegen Lieferzeitverzugs oder Mängelfolgen wird einvernehmlich ausgeschlossen.

§8 Lieferung und Gefahrenübergang

Soweit nichts anderes vereinbart erfolgt die Lieferung ab Betriebsgelände Firma E.Litzko.
Teillieferungen sind zulässig und können gesondert in Rechnung gestellt werden.
Gefahrenübergang erfolgt, insbesondere auch beim Versendungskauf mit Übergabe, spätestens jedoch mit verlassen des Betriebsgeländes E.Litzko.

§9 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Vertragsteile ist Kufstein. Wir sind auch berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

§10 Ergänzungen

Sollte der Besteller den Wunsch nach Umtausch von Ware an uns richten, so behalten wir uns die Berechnung einer Bearbeitungsgebühr vor, die uns wiederum bei Rückgabe an den Hersteller oder Subhändlers entsteht, mindestens jedoch 10% des Warenwerts.